Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Ultimo Verlag GmbH, Münster
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf die vereinbarte Weise nicht auszuführen ist.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden u.U. als solche vom
Verlag mit dem Wort "Anzeige"oder "Public Relation" deutlich
kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und
Prospektaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Prospektaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters des Prospekts und dessen Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen bzw. -beilagen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Prospekte ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder den Prospekt zu zahlende Entgelt. Dies
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
- innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend
gemacht werden.
- Korrekturabzüge werden nur nach vorheriger Vereinbarung
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der
bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
- Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
Zusätzliche Bedingungen des Ultimo Verlages
- Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet der
Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der
Auftraggeber haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sich
aufgrund presserechtlicher und sonstiger Vorschriften aus dem
Inhalt der Anzeige in Text und Bild bzw. des Prospektes ergeben
könnten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag auch
von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
- Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens
12 Stunden vor Anzeigenschluss dem Verlag zugegangen sein.
- Telefonische Annahme von Anzeigentexten geschieht nur auf
Wunsch und Gefahr des Auftraggebers. Auch für Fehler durch
schlecht geschriebene Manuskripte oder telefonisch veranlasste
Änderungen kann nicht gehaftet werden, ebenso wenig berechtigen
Wiedergabefehler bei zu spät (nach Anzeigenschluss)
eingereichten (Korrektur-)Manuskripten den Auftraggeber zu
Rechnungskürzungen.
- Wird die Auslieferung einzelner Ausgaben durch Umstände,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, verzögert, erwachsen dem
Auftraggeber daraus keine Ersatzansprüche. Im Übrigen ist der
Verlag in diesen Fällen von der Verpflichtung zur Erfüllung von
Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz entbunden.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort
erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche. Bei
fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder
Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten
Schaltung, spätestens 8 Tage nach Erscheinen der Anzeige
schriftlich auf den Fehler hinweist.
- Vorschriften für Platzierung sind nur bindend, wenn sie vom
Verlag schriftlich bestätigt werden.
- Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten
(Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
- Zahlt der Auftraggeber eine Anzeige auf die 3. Mahnung -
innerhalb der hierin gesetzten Frist - nicht, ist der Verlag
berechtigt, den gesamten Auftrag zu stornieren.
- Wird eine Forderung unter Inanspruchnahme des Gerichts
geltend gemacht, so ist der Verlag berechtigt, den gesamten,
auf diese Forderung gewährten, Nachlass zurückzuverlangen.
- Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Gründen nicht
erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat - so auch bei
der von ihm zu vertretenden fristlosen Kündigung durch den
Verlag - ist der Verlag zu einer Rabattnachbelastung
berechtigt.
- Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen,
dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen
Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert werden.
Ultimo Verlag GmbH, 1.1.2009